Rubrik: Förderungen

Kostenfreier Fördermittel-Check für Unternehmer
(Ihr Team von unternehmenswelt.de)

 

Messen und Ausstellungen
Förderung durch LFI

Liebe Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen,

Sie suchen nach einer finanziellen Unterstützung für Ihre Geschäftsidee als Existenzgründer*in oder Finanzhilfen für das bereits bestehende Unternehmen? Es gibt Förderprogramme vor der Gründung, während der Gründung und im Wachstum. Lassen Sie sich beraten! Wir unterstützen Sie gern bei der Suche und Beantragung der für Sie geeigneten Fördervariante.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Förderprogramme für Gründer*innen und junge Unternehmen vor.

Gründungszuschuss für ALGI-Empfänger

Anspruchsberechtigt sind ALG I-Empfänger, die noch über einen Anspruch auf ALG I von mind. 150 Tagen verfügen. Der Gründungszuschuss dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung (Krankenkassenbeitrag, Rentenbeitrag, ALG-Versicherung).

Einstiegsgeld für ALGII-Empfänger

Anspruchsberechtigt sind ALG II-Empfänger. Das Einstiegsgeld ist zur Beschaffung von Sachmitteln, Förderung von Beratungen u.a. gedacht. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Arbeitslosigkeitsdauer und die Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Bildungsschecks zur Qualifizierung, Beratung und Begleitung

Bildungsschecks können für die Teilnahme an Grundkursen (Existenzgründerseminare), individuelle Beratung und Begleitung (auch bei Unternehmensnachfolgen) beantragt werden. Die Förderung beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beachten Sie bitte den verbleibenden Eigenkapitalanteil von 20%!
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Aktivierung- und Vermittlungs-Gutschein bei einem Träger (AVGS MAT)

Der AVGS MAT ist an Arbeitssuchende mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen gerichtet, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Der Gutschein ist für alle Maßnahmen (Beratungen, Coachings, Workshops) gedacht, die die "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" unterstützen. Die Ausstellung des AFGS MAT erfolgt über die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter in Verbindung mit einem zugelassenen Maßnahmeträger. Einen Rechtsanspruch haben nur ALGI-Empfänger nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug. ALGII-Empfänger u.a. können nach dem Ermessen einen AFGS MAT erhalten.

Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Kleinstunternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche ... können zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte diesen Zuschuss beantragen. Damit werden Investitionen zur Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten unterstützt. Die Betriebsstätte darf nicht in Ober- und Mittelzentren liegen.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 30%, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Mindestbetrag = 10.000 €).

Unternehmerisches Know-hows (Beratungen)

für:
-
junge Unternehmen (‹2 Jahre am Markt) bis 4.000 €
- etablierte Unternehmen (ab 3. Geschäftsjahr) bis 3.000 €
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Freiberufler bis 3.000 €

Benötigen Sie eine Beratung durch einen Gründercoach oder Unternehmensberater, dann können Sie Zuschüsse zu den Beratungskosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Dazu gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Nicht gefördert werden schwerpunktmäßig Rechts- oder Versicherungsfragen.

  Förderdarlehen (= ein Zurverfügungstellen von Geld - siehe Kredit)

ERP-Gründerkredit - StartGeld

Existenzgründer (auch im Nebenerwerb), kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (bis 5 Jahre nach der Gründung) können das StartGeld über ihre Hausbank bei der KfW Bankengruppe beantragen.
Das StartGeld dient zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bis zu 125.000 € (davon max. 50.000 € für Betriebsmittel).

ERP-Gründerkredit - Universell

Existenzgründer (auch im Nebenerwerb), kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (bis 5 Jahre nach der Gründung) können den Universell über ihre Hausbank bei der KfW Bankengruppe beantragen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel (max. 25 Mio. € je Vorhaben).

Mikrokreditfonds Deutschland

Der Mikrokredit ist für alle kleinen und jungen Unternehmen gedacht, welche über ihre Banken keine Kredite erhalten. Besondere Berücksichtigung finden Betriebe, die ausbilden oder ausbilden wollen. Es werden unternehmerische Tätigkeiten mit einem konkreten Verwendungszweck finanziert.
Höchstbetrag des Mikrokeditfonds beträgt 25.000 €, welcher in Einzelkrediten beantragt werden kann.
Achtung: bis 30. November 2020 gelten geänderte Kreditkonditionen!

 

Beachte! Die Beantragung von Fördermitteln muss immer vor Vorhabensbeginn (Gründung, Investition usw.) erfolgen!